Gemeinderat - Gremium nimmt Beschlussvorlage über die Änderung der Polizeiverordnung mehrheitlich an / Nächtliches Nutzungsverbot von Spielplätzen aufgehoben

"Nachbarschaftsstreitigkeiten Tür und Tor geöffnet"

Von 
Volker Widdrat
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Durch die geänderte Polizeiverordnung gilt das Nutzungsverbot von Spielplätzen zwischen 22 und 7 Uhr für Kinder bis zu 14 Jahren künftig nicht mehr.

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Eppelheim. Die Entscheidung über die geänderte Polizeiverordnung war abschließendes Thema bei der jüngsten Versammlung des Gemeinderates. Reinhard Röckle, Amtsleiter Verwaltung, Ordnungs- und Sozialwesen, erläuterte diese ausführlich dem Ratsgremium.

Durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sei eine Privilegierung der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufenen Geräuscheinwirkungen eingeführt worden. Diese Änderung habe Auswirkungen auf Paragraf 4 der bisherigen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten. Hier war von 22 bis 7 Uhr ein generelles Nutzungsverbot von Spielplätzen, die weniger als 30 Meter von der Wohnbebauung entfernt waren, festgeschrieben worden.

Das wird nun für Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist, aufgehoben. Die Benutzung der Spielplätze soll dabei nur noch über die gültige Spielplatzsatzung geregelt werden.

Mehr Raum für Gartenarbeiten

Der bisherige Paragraf 5, der eine Belästigung durch Haus- und Gartenarbeiten regelte, wird ersatzlos gestrichen. Nach Inkrafttreten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen über 50 Geräte und Maschinen an Werktagen durchgehend von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. Damit könnten hierfür keine Mittagspausenregelungen in Ortspolizeiverordnungen mehr getroffen werden, so Röckle. Die Ruhezeitenregelungen gelten damit überwiegend nur noch für das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten sowie das Ausklopfen von Teppichen. So dürften beispielsweise Rasenmäher ohne Weiteres über die Mittagszeit eingesetzt werden.

Eine örtliche Polizeiverordnung würde nicht gelten. Hinzu komme, dass gewerbliche Arbeiten von der Mittagsruhe gar nicht erfasst würden. Deshalb werde auf die Beschränkung von Haus- und Gartenarbeiten ganz verzichtet.

Darüber hinaus wurde eine Alkoholverbotsregelung für unwirksam erklärt. Zwar werde weiterhin diskutiert, ob stattdessen eine Ermächtigung für Alkoholkonsum- und Alkoholmitführungsverbote an örtlichen Brennpunkten im Polizeigesetz geschaffen wird, eine Änderung sei aber derzeit nicht in Sicht.

Bernd Gutfleisch (SPD) meinte, "man muss auch kontrollieren, was da alles vorgeschrieben wird". Ersi Xanthopoulos (B90/Die Grünen) sah die Verordnung "an die Lebenswirklichkeit angepasst" und Trudbert Orth (CDU) verurteilte "eine Überregulierung, die niemand kontrolliert". Martin Gramm (B90/Die Grünen) wollte über einen Alternativvorschlag abgestimmt wissen und Linus Wiegand (CDU) hielt viele der Regelungen für "Schwachsinn". Manches sei "wirklich lächerlich", bemerkte Dieter Gabler (CDU) und Judith Masuch (CDU) sah "vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten Tür und Tor geöffnet". Der Beschlussvorschlag über die Änderung der Polizeiverordnung wurde schließlich mehrheitlich bei vier Gegenstimmen angenommen.

Vor der Ratssitzung eskalierte in der Bürgerfragestunde erneut der Streit um die wieder geöffnete Rhein-Neckar-Halle. Vereinssprecher Dietmar Fischer verlas einen "offenen Brief", in dem er Bürgermeister Dieter Mörlein zu mehr Sachlichkeit aufforderte.

Der Rathauschef solle künftig "irreführende Behauptungen vermeiden", wie etwa, ein Brandschutzgutachten hätte der Halle erhebliche Sicherheitsmängel attestiert und daraufhin hätte sie geschlossen werden müssen. Darüber hinaus entspringe die Beschränkung auf 50 Personen in der Halle wohl seiner "Fantasie".

Mörlein schaltet Anwalt ein

Mörlein wies alle Vorwürfe zurück und entgegnete, das Ganze seinem Rechtsanwalt zu übergeben. "Solange ich die Verantwortung trage, mache ich zu". Ein Schreiben des Landratsamtes präsentierte dann Gesamtelternbeirats-Vorsitzende Claudia Treiber. Darin würde die Nutzungseinschränkung auf 50 Personen nicht mehr aufrecht zu erhalten. Mörlein reagierte verärgert, er habe so ein Schreiben nicht erhalten.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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