Hooligan-Kundgebung - Verein "Gemeinsam-Stark Deutschland" darf am Sonntag in Ludwigshafen nur Kundgebung abhalten

Oberverwaltungsgericht verbietet Demo-Zug

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Im Oktober eskalierte eine Hooligan-Demonstration in Köln: Teilnehmer warfen ein Polizeiauto um. Ein massives Polizeiaufgebot soll ähnliche Vorfälle verhindern.

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Koblenz/Ludwigshafen. Wegen der Nähe zu gewaltbereiten Hooligan-Gruppen darf der Verein "Gemeinsam-Stark Deutschland" am Sonntag in Ludwigshafen eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof abhalten, aber nicht durch die Stadt ziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Samstag in zweiter Instanz entschieden. Damit gaben die Richter der Stadt recht, die gewalttätige Ausschreitungen befürchtet. Stadt und Polizei fühlen sich in ihrer Einschätzung bestätigt.

Der Verein hat 1000 Teilnehmer zu der Demonstration "Gemeinsam gegen Salafisten" angemeldet. Zu sechs Gegendemonstrationen werden 4000

Menschen erwartet, darunter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sprächen die engen personellen Verflechtungen des Vereins zur gewaltbereiten Gruppierung "HoGeSa" (Hooligans gegen Salafisten), bei deren Demonstration in Köln es am 26. Oktober zu Ausschreitungen gekommen war, argumentierte das OVG nach eigenen Angaben. Vorstandsmitglieder des Veranstalters seien auch bei "HoGeSa" aktiv gewesen. Für eine Distanzierung zu "HoGeSa" gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte.

In Köln waren bei der als Kundgebung gegen Salafisten angemeldeten Veranstaltung mit rund 5000 gewaltbereiten Hooligans und Rechtsextremen 49 Polizisten verletzt worden.

Ludwigshafen war in erster Instanz mit einem Verbot des Demonstrationszuges am (morgigen) Sonntag (14.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert. Dagegen hatte die Stadt Beschwerde vor dem OVG eingelegt.

"Wir sind hoch zufrieden, dass das OVG die Rechtsauffassung der Stadt und der Polizei so nachhaltig stützt", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Stadt und Polizei. Damit sei bestätigt worden, dass sehr sorgfältig zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger abgewogen worden sei. "Wir wünschen uns nun einen friedlichen Verlauf der Versammlungen." Sie appellierten an die Teilnehmer, ihrerseits dazu beizutragen. (dpa)

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